Auswirkungen der vorübergehenden Steuersenkung für den Endverbraucher

Auswirkungen der vorübergehenden Steuersenkung für den Endverbraucher

Die politische Entscheidung im Rahmen des Konjunkturpaketes zu Covid-19 wirft derzeit viele Fragen auf. Doch werden die Auswirkungen der vorübergehenden Umsatzsteuer-Senkung wirklich so groß sein? Für Selbstständige und Unternehmer hat diese höchstens dann Auswirkungen, wenn es sich um ein B2C Geschäft handelt, also ein Geschäft zwischen Unternehmer und Endkunde, sofern der Preis für den Endkunden günstiger wird, weil der Unternehmer sich dazu entscheidet, den Nettopreis (für alle nicht-Unternehmer: Der Nettopreis ist der Preis, bevor die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) drauf gerechnet wird.)

Im Rahmen von B2B Geschäften, also Geschäften unter Unternehmern, hat die Senkung der Umsatzsteuer keine positiven Auswirkungen, sofern der Unternehmer, der die Dienstleistung / Ware bezieht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist.

Viele Unternehmer sind über die Entscheidung der vorübergehenden Steuersenkung eher verärgert, da die Umstellung mit Arbeit verbunden ist und zwangsläufig hier und da Fehler passieren werden. Steuerberater Thomas Matisheck hat erklärt, worauf Unternehmer unbedingt achten müssen.

Von der Steuersenkung dürften vermutlich Gastronomien profitieren, denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Preise für den Endkunden gesenkt werden. Somit wird die Marge etwas größer.

Aber wie schätzt ein Steuerberater einer großen Kanzlei die Auswirkungen für den Endverbraucher ein? – Er sollte einen recht guten Einblick haben, denn schließlich vertritt die Steuerberatungsgesellschaft Enova aus Oldenburg zahlreiche Unternehmer aus den unterschiedlichsten Branchen und gerade jetzt noch intensiver als sonst mit ihren Mandanten in Verbindung.

Einschätzung von Steuerberater Thomas Matisheck zu den Auswirkungen für Endverbraucher

Steuerberater Thomas Matisheck
Steuerberater Thomas Matisheck ist Partner der Kanzlei Enova Steuern aus Oldenburg und betreut selbst überwiegend Unternehmer im E-Coomerce.

Welche Auswirkung hat die Absenkung der Steuersätze von 19% auf 16% bzw. 7% auf 5% für Endverbraucher, Thomas?

Grundsätzlich führt die Minderung der Steuersätze zu einer entsprechenden Ersparnis bei den Endverbrauchern. Dieses gilt in allen Bereichen, vom Energieversorger über Benzin bzw Diesel, Inlandsurlaube und Lebensmittel.

Alle Leistungen die nach dem 01.07.2020 bzw. vor dem 01.01.2021 in Anspruch genommen werden, sind mit dem günstigeren Steuersatz auszustellen.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht alle Branchen den verminderten Steuersatz an den Endverbraucher weiter geben werden. Insbesondere im Lebensmittel-Einzelhandel wird voraussichtlich diese Minderung nicht oder nicht vollständig an die Kunden weitergereicht werden.

Wer jedoch größere Anschaffungen oder einen Urlaub plant, für den kann ein Kauf nach dem 01.07.2020 und vor dem 01.01.2021 sinnvoll sein und zu Einsparungen führen.

Bei einem Kaufpreis von ursprünglich 1.000 Euro brutto würde sich, sofern der Händler die Minderung an den Endverbraucher weiterleitet, ein neuer Kaufpreis von 974,79 Euro ergeben.

Die größte Ersparnis wird der durchschnittliche Haushalt, wenn man davon ausgeht, dass im Lebensmittel-Einzelhandel, die Minderung nicht durchgereicht wird, im Bereich der Energieversorgung sowie beim Treibstoff haben.

Geplante größere Investitionen sollte man im zweiten Halbjahr 2020 umsetzen um den steuerlichen Vorteil ausnutzen zu können.

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